Nutzungsrechte und Buyouts

Sprachaufnahme

Ein/e Sprecher/in kommt ins Tonstudio und spricht den Text ein. Nach der Aufnahme werden die besten Takes ausgesucht und zusammengeschnitten. So entsteht zum Bespiel die Voice-Over Tonspur, die dann mit anderen Tonelementen zum fertigen Mix wird. Was darf ich mit dieser Aufnahme alles machen? Sind die Nutzungsrechte und Buyouts automatisch dabei?

Layout

Für gewöhnlich bekommt ein/e Sprecher/in fürs Einsprechen des vorgegebenen Textes ein Honorar. Oft auch als Layout Honorar bezeichnet. Dieses Honorar ist fällig, wenn der Text fertig aufgenommen ist. Egal, ob die Aufnahme schlussendlich verwendet wird oder nicht. Der Sprecher kommt, spricht, er geht.

Nutzungsrechte und Buyouts

Die Verwertung von Sprachaufnahmen ist genau geregelt. Eine Sprachaufnahme kann nicht einfach willkürlich verwendet werden. Sie muss für den jeweiligen Einsatz eingekauft sein. Über die Nutzungsrechte und Buyouts verhandelst du mit dem Sprecher oder der Agentur, damit es zu keinem Durcheinander kommt.

Veröffentlichung

Für die Verwertung, also die Art der Veröffentlichung wird separat verhandelt, nämlich pro Sparte, oder Nutzungsart. Selbstverständlich gibt es hier auch die Möglichkeit ein Buyout-Packet zu vereinbaren. Die Preise hierfür sind sehr unterschiedlich und individuell. Es gibt aber einige Plattformen und Sprechervereinigungen, die Richlinien veröffenticht haben. Diese sind sehr hilfreich und geben einen guten Leitfaden.